Unterwasseraufnahme
Glossar

Alternativer Investmentfonds:

Bei Alternativen Investmentfonds (AIF) besteht das Investmentvermögen oder Sondervermögen im Gegensatz zu klassischen Investmentfonds nicht aus am Kapitalmarkt handelbaren und fungiblen Wertpapieren. Eine juristische Definition von AIFs liefert § 1 Abs. 3 KAGB.  

Beispiele für AIFs sind unter anderem Infrastrukturfonds, Filmfonds, Garantiefonds, Geldmarktfonds, Hedgefonds, Immobilienfonds und offene Immobilienfonds, Immobilien-Spezialfonds, synthetisch replizierende Indexfonds, Medienfonds, Mischfonds, Private Equity Fonds, Schiffsfonds, Spezialfonds oder Waldfonds. Ein Vorteil von AIFs gegenüber klassischen Investmentfonds kann im Bereich gesteigerter Möglichkeiten zur Risikodiversifizierung liegen.

Alter Domus Management Company S.A.

Alter Domus Management Company S.A. ist die Verwaltungsgesellschaft des AC One Planet ELTIF und global größter agierender Dienstleister für Asset- und Fondsmanagementgesellschaften, mit Fokus auf Real Assets, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur. Alter Domus hat 1,8 Billionen USD AuA (Assets under Administration), 37 Büros in 21 Ländern und 4.100 Mitarbeiter. Als Verwaltungsgesellschaft hat Alter Domus regulatorische Verantwortung und wird signifikant durch die BaFin regulierte Aquila Capital unterstützt. Zum Aufgabenbereich von Alter Domus gehören u. a. Anlegeronboarding, Anlegerbetreuung und Liquiditätsmanagement.

Ausschüttung:

Bei ausschüttenden Fonds erhalten die Anteilseigner in der Regel einmal jährlich Erträge beispielsweise aus Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen ausgezahlt. Die Ausschüttungsrendite beschreibt das Verhältnis von Fondspreis und Ausschüttung. Ein Beispiel: Kostet ein Fondsanteil 100 Euro und liegt die Ausschüttung bei 4 Euro, beträgt sie 4 Prozent. Das Gegenstück zu ausschüttenden Fonds sind thesaurierende Fonds. Diese legen die Erträge direkt wieder an.

CO₂-Äquivalente (CO₂e):

Nicht nur der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid beschleunigt den Klimawandel. Auch andere Treibhausgase wie Methan und Lachgas tragen dazu bei. Zur besseren Vergleichbarkeit werden deren Emissionen in CO2-Äquivalente umgerechnet.

Core/Core+ Strategie:

Bei Investitionen in Infrastruktur wird zwischen verschiedenen Risiko-Rendite-Kombinationen unterschieden. Als Core-Investments wird dabei etablierte Kerninfrastruktur mit laufender Verzinsung und stabilen, festgelegten Zahlungsströmen verstanden, beispielsweise Regierungs-, Verwaltungs- und Schulgebäude, Krankenhäuser sowie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Als Core+ gelten Projekte mit Wertsteigerungspotenzial, die stabile und laufende Einnahmen bei begrenzten Nachfrageschwankungen bieten, zum Beispiel Strom-, Gas- und Wassernetze.

Infrastrukturinvestments haben eine erfahrungsgemäß eine Renditeerwartung (Prognose) von 5-6 % (Quelle: EDHEC Infrastructure).

Dekarbonisierung:

Dekarbonisierung bezeichnet die Umstellung einer Wirtschaftsweise, insbesondere der Energiewirtschaft, in Richtung eines niedrigeren Umsatzes von Kohlenstoff. Langfristiges Ziel ist die Schaffung einer kohlenstofffreien Wirtschaft, um die Emissionen, die den Treibhauseffekt verstärken und damit die globale Erwärmung verursachen, zu verringern.

Depotfähigkeit:

Depotfähige Wertpapiere können in jedem Wertpapierdepot bei einer Bank oder einem Online-Broker verwahrt werden.

Diversifikation:

Die Aufteilung des Anlagevermögens über unterschiedliche Anlageklassen wie Aktien und Anleihen beziehungsweise verschiedene Regionen. Dadurch sollen die Chancen und Risiken breit gestreut und mögliche Verluste eines Investments durch Gewinne eines anderen bestenfalls ausgeglichen oder zumindest gedämpft werden. Infrastrukturprojekte sind langfristig ausgerichtet und versprechen planbare Erträge. Im Gegensatz zu klassischen börsennotierten Investments unterliegen ihre Werte nicht kontinuierlichen Schwankungen, die sich durch tägliche und oft spekulative Veränderungen bei Angebot und Nachfrage der Kapitalmarktteilnehmer ergeben.

ESG:

Abkürzung für Environmental, Social und Governance (dt: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Beschreibt die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit. Das „E“ umfasst beispielsweise Treibhausgasemissionen und Energieeffizienz, das „S“ die Sicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeiter und das „G“ eine nachhaltige Unternehmensführung.

EU-Offenlegungsverordnung:

Die im Englischen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) genannte Verordnung soll Greenwashing vorbeugen und Nachhaltigkeitsbehauptungen für Investoren transparenter und vergleichbarer machen. Die EU-Offenlegungsverordnung unterscheidet drei Kategorien: Produkte nach Artikel 6 bewerten und berücksichtigen ESG-Risiken, verfolgen aber kein nachhaltige Anlagestrategie. Produkte nach Artikel 8 fördern soziale und/oder ökologische Merkmale und Artikel-9-Produkte haben ein dezidiert nachhaltiges Anlageziel, sie unterliegen den höchsten Nachhaltigkeitsanforderungen.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, welches eine vergleichbare Basis für die Bewertung und Förderung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten schaffen soll. Sie umfasst ein Regelwerk, welches – ähnlich wie die SFDR – das Ziel verfolgt, Greenwashing zu vermeiden und Transparenz für Investoren zu schaffen. Berichtet werden muss, wie viele der gesamten Umsatzerlöse und eigenen Investitionen Taxonomie-konform sind, das heißt, einen Beitrag zu den sechs von der EU definierten Nachhaltigkeitszielen leisten. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu einem dieser sechs Ziele leisten und gleichzeitig keines der Ziele beeinträchtigen (“Do no significant harm”- Prinzip).

Inflationsschutz:

Investments im Energiesektor können vor Inflation schützen, da die Entwicklung der Energiepreise langfristig deutlich über dem Konsumentenpreisindex liegt. Ganz besonders Erneuerbare Energien bieten hier interessante Möglichkeiten: Die Projektbetreiber nutzen kostenlos natürliche Ressourcen wie Sonne und Wind, können den mit ihrer Hilfe produzierten Strom jedoch zu den gestiegenen Marktpreisen verkaufen. Damit profitieren Erneuerbare Energien von höheren Erlösen, während nicht automatisch höhere Kosten beim Einkauf von Produktionsressourcen entstehen.

Klimaneutralität:

Besagt, dass nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen oder erzeugt werden als aus der Atmosphäre entnommen werden. CO2-Emissionen lassen sich beispielsweise durch Aufforstungsprogramme ausgleichen. Werden die erzeugten Emissionen vollständig kompensiert, spricht man von Klimaneutralität.

Korrelation:

Beschreibt die wechselseitige Beziehung von Anlageklassen. Ist die Korrelation positiv, entwickeln sich zwei Anlageklassen tendenziell in die gleiche Richtung. Ist sie negativ, ist die Entwicklung gegenläufig. Gibt es keine Korrelation, so entwickeln sie sich unabhängig voneinander. Die Korrelation spielt beim Aufbau eines diversifizierten Portfolios eine wichtige Rolle.

Nachhaltigkeit:

Der Begriff stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und wurde von Hans Carl von Carlowitz (1645 bis 1714) geprägt, Oberberghauptmann am kursächsischen Oberbergamt in Freiberg. In seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ schrieb er in diesem Zusammenhang, dass immer nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen kann. Übertragen auf heute heißt das: Die aktuellen Bedürfnisse so befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impacts on Sustainability – PAIs):

Die Offenlegung der nachhaltigen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impacts on Sustainability – PAIs) von Finanzprodukten ist Teil der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). PAIs umfassen Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, Biodiversität, Wasser, Abfall, Soziales und Mitarbeiter, Menschenrechte und Korruption. Über Ausprägungen dieser PAIs müssen Berichte veröffentlicht werden und ein aktives Engagement verfolgt werden, um eine zukünftige Reduzierung dieser zu erreichen.

Offene Immobilienfonds:

Damit können sich Anleger mit geringen Anlagesummen an mehreren Immobilien gleichzeitig beteiligen. Meist investieren offene Immobilienfonds in Objekte in unterschiedlichen Städten oder Ländern und setzen auf Wohn-, Büro- und Logistikgebäude oder Shopping-Zentren. Die Erträge ergeben sich aus Miteinnahmen oder dem Verkauf nach Wertsteigerungen. Investoren müssen Anteile an offenen Immobilienfonds mindestens zwei Jahre halten. Außerdem gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu Liquiditätsproblemen kommt, weil zu viele Anleger kurzfristig ihr Kapital abziehen möchten.

Portfolio:

Finanzwirtschaftlich betrachtet ist ein Anlagenportfolio der Bestand sämtlicher Investitionen und Kapitalanlagen eines Investors. So befinden sich in dem Anlagenportfolio eines Investors beispielsweise alle ihm gehörenden Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Immobilien und weiteren Vermögenswerte.

Demgegenüber werden als Fondsportfolio oder Fondsvermögen die gesamten Kapitalanlegen eines Fonds bezeichnet. Der einzelne Anleger erhält Anteile am Fondsvermögen entsprechend seiner individuellen Einlagenhöhe. Der Wert der Fondsanteile entwickelt sich gemäß der im Fonds befindlichen Einzelanlagen beziehungsweise der Wertentwicklung des Fondsvermögens.

Primärenergie:

Energie, die noch nicht weiterverarbeitet wurde, wird als Primärenergie bezeichnet. Wind und Sonne beispielsweise sind Primärenergieträger.

Private Märkte:

Diese umfassen Investments, die nicht öffentlich an der Börse gehandelt werden. Dazu gehört die private Finanzierung von Unternehmen über Darlehen (Private Debt), außerbörsliche Investments in Unternehmen (Private Equity), Immobilien (Private Real Estate) oder auch nicht börsennotierte Infrastruktur wie Flughäfen, Telekommunikationseinrichtungen und Energieinfrastruktur.

Sachwerte:

Beschreibt Güter mit einem physischen Wert. Dazu gehören unter anderem Immobilien, Rohstoffe und Edelmetalle. Aktien sind ebenfalls Sachwerte, da sie Anteile an einem Unternehmen verbriefen. Beispielsweise bei Anleihen handelt es sich hingegen um Geldwerte.

Stromabnahmeverträge:

Sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) werden zwischen Erzeugern und Abnehmern (Stromverbraucher oder Stromhändler) Erneuerbarer Energien geschlossen. Sie regeln sämtliche Konditionen, darunter beispielsweise die zu liefernde Strommenge und den Preis. Da es sich um einen bilateralen Vertrag handelt, ist die Ausgestaltung flexibel.

UCITS-Fonds:

UCITS ist die Abkürzung für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities. Im Deutschen ist sie auch als OGAW bekannt – Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren. Sinn und Zweck der europäischen Richtlinie sind Anlegerschutz sowie die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Angebots von Anlageprodukten. Sie regelt unter anderem, in welche Vermögenswerte ein solcher Fonds investieren darf. Außerdem sieht sie eine Reihe von Pflichtinformationen für Anleger vor, darunter den ausführlichen und vereinfachten Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte.

Wertschöpfungskette:

Beschreibt den gesamten Lebenszyklus eines Gutes. In Bezug auf Strom aus Erneuerbaren Energien umfasst sie die Gewinnung der Ressourcen, die für den Bau entsprechender Anlagen nötig sind, ebenso wie deren Betrieb sowie die Verteilung des Stroms.

    

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